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19.09.2026 – 20.09.2026

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PreisübersichtStandgebühren netto
zzgl. 19 % MwSt.
Foodstand / Gastrostand / Imbiss225,00 €
Handwerk / Kunsthandwerk / Selbstgemachtes60,00 €
Händler / Vermarkter75,00 €
Selbsterzeuger / Landwirtschaft55,00 €
Promotion-Stand95,00 €
Verein / Gemeinnützig / Parteikostenfrei
Zusatzmeter ab 6 m 5,00 € / mStrom 10,00 €Wasser 20,00 €
Marktbedingungen lesen

Schustermarkt 2026 - Marktbedingungen

  1. Veranstaltung & Platzvergabe: Schustermarkt 2026 findet am 19.09.2026 - 20.09.2026 statt. Die Platzvergabe für die Veranstaltung erfolgt schriftlich im Voraus.
  2. Marktzeiten & Abbau: Samstag 10:00-18:00 Uhr, Sonntag 11:00-18:00 Uhr. Der Abbau ist erst am Sonntag nach 18:00 Uhr gestattet. Fahrzeuge dürfen ausschließlich vor Marktbeginn und nach Marktschluss auf dem Gelände bewegt werden. Auch bei schlechtem Wetter oder geringen Besucherzahlen dürfen Stände nicht vorzeitig abgebaut und Fahrzeuge nicht vor 18:00 Uhr bewegt werden. Diese Vorgabe ist eine verbindliche Auflage der Stadt Montabaur. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden.
  3. Standgebühr: Mit der verbindlichen Zusage wird die Zahlung des Standgeldes im Voraus fällig. Das Standgeld für Samstag und Sonntag ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisübersicht. Der Gesamtbetrag ist nach Erhalt der Rechnung unter Angabe des Verwendungszwecks auf das dort angegebene Konto zu überweisen.
  4. Rettungszufahrt & Standaufbau: Die Rettungszufahrt für die Feuerwehr muss permanent in einer Breite von 4,00 m gewährleistet sein. Alle Stände müssen vom Standbetreiber sicher und sturmfest aufgebaut und gesichert werden, auch bei Unwetter. Bauten über 5 m Höhe sind nicht zulässig.
  5. Platzvergabe & Veranstalterrecht: Der Veranstalter behält sich vor, bei Platzmangel, bei Verstößen gegen die Marktbedingungen oder bei Abweichung des Angebots vom Kunst-, Bauern- oder Handwerkscharakter des Marktes auch angemeldete Teilnehmer nicht zuzulassen oder vor Ort umzuplatzieren.
  6. Aufbau: Der Aufbau kann am ersten Veranstaltungstag frühestens ab 07:00 Uhr erfolgen und muss um 09:30 Uhr abgeschlossen sein. Fahrzeuge müssen nach dem Entladen aus dem Marktbereich entfernt und auf öffentlichen Parkplätzen geparkt werden.
  7. Strom, Wasser & Equipment: Strom und Wasser werden nach vorheriger Anmeldung bereitgestellt und extra berechnet. Benötigten Anschluss bitte bei der Anmeldung angeben. Verlängerungskabel, Tische, Bänke, Stühle, Schläuche mit passenden Anschlüssen, Werkzeuge und Abfallsäcke sind selbst mitzubringen. Bei Strombedarf sind eigene Kabel und Anschlussadapter mitzubringen; benötigt werden Eurostecker. Wird ein Adapterstecker vergessen und vor Ort verliehen, kann eine Leihgebühr von 15 EUR berechnet werden. Stolperfallen sind mit Kabelbrücken oder zugelassenen Matten zu sichern. Hierfür haftet ausschließlich der Standbetreiber.
  8. Haftung & Versicherung: Der Standbetreiber haftet gegenüber der Spack! Event GmbH und der Stadt Montabaur im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Er weist eigenständig eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden nach.
  9. Nutzung des Standplatzes: Der Platz darf nur für den vertraglich vereinbarten Zweck und mit dem vereinbarten Angebot genutzt werden. Unterverpachtung oder Überlassung des Platzes bzw. eines Teilbereiches an Dritte - auch für Werbezwecke - ist unzulässig.
  10. Platzierung & Beschilderung: Ein Schild mit Name und Anschrift des Standbetreibers ist sichtbar am Stand anzubringen. Die Platzierung erfolgt durch einen Standeinweiser; Selbstplatzierung ist nicht gestattet. Kurzfristige Änderungen des Standplatzes sind möglich.
  11. Reinigung: Nach dem Abbau ist der Standplatz zu reinigen. Abfälle sind mitzunehmen und selbst zu entsorgen. Bei Nichtbeachtung kann eine Reinigungspauschale von 100 EUR in Rechnung gestellt werden.
  12. Fahrzeuge & Anhänger am Stand: Verkaufsanhänger oder sonstige Fahrzeuge dürfen nur nach Anmeldung, Genehmigung und genauer Maßangabe - Klappen-Tiefe bitte separat angeben - mit Erlaubnis am Stand platziert werden.

Folgen bei Verstößen: Bei Verstößen ist ein sofortiger Widerruf der Standerlaubnis möglich. Entrichtete Standgelder werden nicht, auch nicht anteilig, zurückgezahlt. Der betroffene Standbetreiber hat die Veranstaltung unverzüglich mit seinem Stand zu verlassen. Für diese Fälle ist ein pauschaler Schadensersatz von 1.000 EUR vertraglich vereinbart. Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter oder die Stadt Montabaur wegen entgangener Einnahmen oder aus sonstigen im Zusammenhang mit der Standerlaubnis stehenden Gründen sind ausgeschlossen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuweisung bestimmter oder „angestammter“ Standplätze.

Mit der verbindlichen Anmeldung werden die Marktbedingungen und Datenschutzbestimmungen akzeptiert. Der Teilnehmer bestätigt, bei Erscheinen alle erforderlichen Genehmigungen zum Betreiben seines Standes zu besitzen.

25.10.2026

Ihr Preis für diese Anmeldung

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PreisübersichtStandgebühren netto
zzgl. 19 % MwSt.
Foodstand / Gastrostand / Imbiss125,00 €
Handwerk / Kunsthandwerk / Selbstgemachtes35,00 €
Händler / Vermarkter55,00 €
Selbsterzeuger / Landwirtschaft35,00 €
Promotion-Stand75,00 €
Verein / Gemeinnützig / Parteikostenfrei
Zusatzmeter ab 6 m 5,00 € / mStrom 10,00 €Wasser 20,00 €
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Oktobermarkt 2026 - Marktbedingungen

  1. Veranstaltung & Platzvergabe: Oktobermarkt 2026 findet am 25.10.2026 statt. Die Platzvergabe für die Veranstaltung erfolgt schriftlich im Voraus.
  2. Marktzeiten & Abbau: Der Markt beginnt um 11:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr. Ein vorzeitiger Abbau ist auch bei schlechtem Wetter nicht möglich.
  3. Standgebühr: Mit der verbindlichen Zusage wird die Zahlung des Standgeldes im Voraus fällig. Die Rechnung entspricht der verbindlichen Zusage; der Gesamtbetrag ist nach Erhalt der Rechnung unter Angabe des Verwendungszwecks auf das angegebene Konto zu überweisen.
  4. Rettungszufahrt & Standaufbau: Die Rettungszufahrt für die Feuerwehr muss permanent in einer Breite von 4,00 m gewährleistet sein. Alle Stände müssen vom Standbetreiber sicher aufgebaut und gesichert werden. Bauten über 5 m Höhe sind nicht zulässig.
  5. Platzvergabe & Veranstalterrecht: Der Veranstalter behält sich vor, bei Platzmangel, bei Verstößen gegen die Marktbedingungen oder bei Abweichung des Angebots vom Kunst-, Bauern- oder Handwerkscharakter des Marktes auch angemeldete Teilnehmer nicht zuzulassen oder vor Ort umzuplatzieren.
  6. Aufbau: Der Aufbau kann am Veranstaltungstag ab 07:00 Uhr erfolgen und muss um 10:00 Uhr abgeschlossen sein. Fahrzeuge müssen nach dem Entladen aus dem Marktbereich entfernt und auf öffentlichen Parkplätzen geparkt werden.
  7. Strom, Wasser & Equipment: Strom und Wasser werden nach vorheriger Anmeldung bereitgestellt und extra berechnet. Benötigten Anschluss bitte bei der Anmeldung angeben. Verlängerungskabel, Tische, Bänke, Stühle, Schläuche mit passenden Anschlüssen, Werkzeuge und Abfallsäcke sind selbst mitzubringen. Bei Strombedarf sind eigene Kabel und Anschlussadapter mitzubringen; benötigt werden Eurostecker. Wird ein Adapterstecker vergessen und vor Ort verliehen, kann eine Leihgebühr von 15 EUR berechnet werden. Stolperfallen sind mit Kabelbrücken oder zugelassenen Matten zu sichern. Hierfür haftet ausschließlich der Standbetreiber.
  8. Haftung & Versicherung: Der Standbetreiber haftet gegenüber der Spack! Event GmbH und der Stadt Montabaur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Er weist eigenständig eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden nach.
  9. Nutzung des Standplatzes: Der Platz darf nur für den vertraglich vereinbarten Zweck und mit dem vereinbarten Angebot genutzt werden. Unterverpachtung oder Überlassung des Platzes bzw. eines Teilbereiches an Dritte - auch für Werbezwecke - ist unzulässig.
  10. Beschilderung: Ein Schild mit Name und Anschrift des Standbetreibers ist sichtbar am Stand anzubringen.
  11. Reinigung: Nach dem Abbau ist der Standplatz zu reinigen. Abfälle sind mitzunehmen und selbst zu entsorgen. Bei Nichtbeachtung kann eine Reinigungspauschale von 100 EUR in Rechnung gestellt werden.
  12. Fahrzeuge & Anhänger am Stand: Verkaufsanhänger oder sonstige Fahrzeuge dürfen nur nach Anmeldung, Genehmigung und genauer Maßangabe - Klappen-Tiefe bitte separat angeben - mit Erlaubnis am Stand platziert werden. Standnummer und Standbreite werden vor Ort am Boden gekennzeichnet.

Folgen bei Verstößen: Bei Verstößen ist ein sofortiger Widerruf der Standerlaubnis möglich. Entrichtete Standgelder werden nicht, auch nicht anteilig, zurückgezahlt. Der betroffene Standbetreiber hat die Veranstaltung unverzüglich mit seinem Stand zu verlassen. Für diese Fälle ist ein pauschaler Schadensersatz von 1.000 EUR vertraglich vereinbart. Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter oder die Stadt Montabaur wegen entgangener Einnahmen oder aus sonstigen im Zusammenhang mit der Standerlaubnis stehenden Gründen sind ausgeschlossen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuweisung bestimmter oder „angestammter“ Standplätze.

Mit der verbindlichen Anmeldung werden die Marktbedingungen und Datenschutzbestimmungen akzeptiert. Der Teilnehmer bestätigt, bei Erscheinen alle erforderlichen Genehmigungen zum Betreiben seines Standes zu besitzen.

Gesamtbetrag: –